Kiesabbau und kein Ende
Im Kreuzlinger Forst soll, wenn es nach dem in Gräfelfing ansässigen Unternehmen Glück geht, Kiesabbau im großen Stil realisiert werden. Eine 28,4 Hektar große Waldfläche, dies entspricht einer Fläche von über 30 Fußballfeldern, soll ausgebeutet werden. Das Areal, die so genannte Dickwiese, liegt auf Planegger Flur, zwischen Lindauer Autobahn, der Verbindungsstraße zwischen Planegg und Germering M21 und dem Spazier- und Radlweg nach Maria Eich…
Die geplanten Abbauflächen sind fast ausschließlich Eigentum von Phillipp Freiherr von Hirsch. Sie sind im Regionalplan nicht als Vorrangfläche für Kiesabbau ausgewiesen, sondern dienen als beliebte Naherholungsfläche. Diesen Sachverhalt konnten die Planegger Gemeinderäte der Zeitung vom vergangenen Wochenende entnehmen, nachdem die Regierung von Oberbayern bereits ein Raumordnungsverfahren eingeleitet hat.
Irritierend ist diese Vorgehensweise umso mehr, da Planegg derzeit damit befasst ist, einen Flächennutzungsplan zu entwerfen. Um einem ausufernden Kiesabbau Einhalt gebieten zu können, sollte zumindest nach Auffassung der FDP, eine solch tiefgreifende Maßnahme in die Diskussion der Planungen mit einfließen.
Angesichts der Tatsache, dass dem Kreuzlinger Forst unter anderem für die Trinkwassergewinnung eine maßgebliche Bedeutung zukommt, stellt sich für die Planegger FDP die Frage in wie weit ein solch rigieder Eingriff in eine ökologisch sensible Naturfläche vertretbar ist. Auch die angrenzenden Gemeinden Gräfelfing, Krailling und Germering sind von diesem Vorhaben in Mitleidenschaft gezogen.
Im eingeleiteten Raumordnungsverfahren wägt die Regierung von Oberbayern ab, unter welchen Maßgaben dieses Projekt raumverträglich ist. Hierzu können Fachbehörden, Kommunen, Energieversorger und Verbände bis zum 17. Juli zum geplanten Kiesabbau Stellung nehmen.
Vor diesem Hintergrund plant die Planegger FDP einen Dringlichkeitsantrag auf Behandlung dieser Angelegenheit zu stellen, damit die auf kommunaler Ebene Verantwortlichen eine sinnvolle Position innerhalb der kurz bemessenen Äußerungsfrist für die Gemeinde erarbeiten können.
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